standard und orf.at irren
von cc am 22.06.2009
Meine Bilanz der Landesversammlung vom Sonntag
standard und orf.at irren, wenn sie titeln "Wiener Grüne schränken Rechte der Unterstützer ein".
(edit11.00: sehr korrekt standard.at hat Titel jetzt geändert)
Die Initiative Grüne Vorwahlen stand in der Tat im Mittelpunkt der Debatten des höchsten Parteigremiums.
Und es stimmt, es gab auch einen Antrag "Unterstützer/innen" das aktive Wahlrecht zu entziehen.
Darüber entbrannte eine lange, leidenschaftliche und sehr politische Diskussion, die wir in aller Öffentlichkeit sehr kontrovers führten.
Ich bin zu sehr "Partei in der Sache", um die Argumente hier fair widerzugeben, wer sich ein bisschen im Netz bewegt, wird wissen worum es dabei ging.
Auch ich warf mich mit vielen anderen in die Wortschlacht, um die grosse Offenheit, die wir Wiener Grüne haben, beizubehalten.
Die Abstimmung ging dann überraschend eindeutig aus.
63% lehnten den Antrag ab, den Unterstützer/innen das Wahlrecht zu entziehen.
Das wäre auch der korrekte Titel gewesen.
Wurde also irgendetwas eingeschränkt?
.
Bei uns gibt es einen Statutenpassus, der folgendes vorschreibt:
Wenn jemand bereits zwei Perioden Abgeordneter war, muss er/sie sich einer sogenannten Vertrauensabstimmung stellen.
Wenn ihm dabei mehr als 1/3 das Vertrauen für die Zulassung verweigern (in einer geheimen Wahl muss man ja oder nein ankreuzen), darf er überhaupt nicht zur internen Wahl antreten.
Dieser Passus ist ein Relikt aus der frühen Zeit, wo man vom Rotationsprinzip träumte, um Machtanballung zu verhindern.
Und in der Tat ist die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung zu hinterfragen.
Nun gab es gar nicht wenige, die meinten, es sei sehr gefährlich, hunderte Unterstützer/innen aufzunehmen, diese stellen dann ein Drittel der Wahlberechtigten oder gar mehr, Menschen, die wir kaum kennen, und die könnten dann als Minderheit (ein Drittel) Kandidat/innen quasi "hinausschiessen".
In einer Bezirksgruppe, so wurde argumehntiert, sei dies einmal vorgekommen.
Nun bin ich mir zwar ziemlich sicher, dass die Vorwähler, die ich kennen, niemanden an der Kandidatur hindern wollen, trotzdem hab ich für den Antrag gestimmt, diese "Vertrauensabstimmung" Mitgliedern vorzubehalten.
Auch um ein wenig Ängste zu nehmen.
Auch ganz pragmatisch habe ich mir gedacht: Bleibt dieses Recht bei uns Mitgliedern und Funktionären, erübrigen sich später wüste Verschwörungstheorien, sollte, was ich nicht hoffe, jemand "gestrichen" werden:
Die Unterstützer können es dann nicht gewesen sein.
Das Vorhaben der Vorwähler bleibt also aufrecht und wird nicht eingeschränkt:
Die Grünen brauchen Veränderung. Darum wählen wir* das Gemeinderatsteam für 2010.
* stinknormale Wiener Grünwähler/innen
Ich in sehr froh, dass der Antrag auf Aberkennung dieses Wahlrechts so deutlich abgelehnt wurde.
Und ich hoffe sehr, dass ein seit gestern personell teilweise veränderter Vorstand jetzt grosszügig Unterstützer/innen aufnehmen wird, bei denen, die unbekannt sind höflich nachfragt, und nur in sehr sehr begründeten Einzelfällen ablehnt.
Die Ablehnungen von Gerald Bäck und Max Kossatz und vieler anderer sind ein schwerer Fehler, ich habe das öffentlich auf der Landesversammlung kritisiert, es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
standard und orf.at irren, wenn sie titeln "Wiener Grüne schränken Rechte der Unterstützer ein".
(edit11.00: sehr korrekt standard.at hat Titel jetzt geändert)
Die Initiative Grüne Vorwahlen stand in der Tat im Mittelpunkt der Debatten des höchsten Parteigremiums.
Und es stimmt, es gab auch einen Antrag "Unterstützer/innen" das aktive Wahlrecht zu entziehen.
Darüber entbrannte eine lange, leidenschaftliche und sehr politische Diskussion, die wir in aller Öffentlichkeit sehr kontrovers führten.
Ich bin zu sehr "Partei in der Sache", um die Argumente hier fair widerzugeben, wer sich ein bisschen im Netz bewegt, wird wissen worum es dabei ging.
Auch ich warf mich mit vielen anderen in die Wortschlacht, um die grosse Offenheit, die wir Wiener Grüne haben, beizubehalten.
Die Abstimmung ging dann überraschend eindeutig aus.
63% lehnten den Antrag ab, den Unterstützer/innen das Wahlrecht zu entziehen.
Das wäre auch der korrekte Titel gewesen.
Wurde also irgendetwas eingeschränkt?
.
Bei uns gibt es einen Statutenpassus, der folgendes vorschreibt:
Wenn jemand bereits zwei Perioden Abgeordneter war, muss er/sie sich einer sogenannten Vertrauensabstimmung stellen.
Wenn ihm dabei mehr als 1/3 das Vertrauen für die Zulassung verweigern (in einer geheimen Wahl muss man ja oder nein ankreuzen), darf er überhaupt nicht zur internen Wahl antreten.
Dieser Passus ist ein Relikt aus der frühen Zeit, wo man vom Rotationsprinzip träumte, um Machtanballung zu verhindern.
Und in der Tat ist die Sinnhaftigkeit dieser Bestimmung zu hinterfragen.
Nun gab es gar nicht wenige, die meinten, es sei sehr gefährlich, hunderte Unterstützer/innen aufzunehmen, diese stellen dann ein Drittel der Wahlberechtigten oder gar mehr, Menschen, die wir kaum kennen, und die könnten dann als Minderheit (ein Drittel) Kandidat/innen quasi "hinausschiessen".
In einer Bezirksgruppe, so wurde argumehntiert, sei dies einmal vorgekommen.
Nun bin ich mir zwar ziemlich sicher, dass die Vorwähler, die ich kennen, niemanden an der Kandidatur hindern wollen, trotzdem hab ich für den Antrag gestimmt, diese "Vertrauensabstimmung" Mitgliedern vorzubehalten.
Auch um ein wenig Ängste zu nehmen.
Auch ganz pragmatisch habe ich mir gedacht: Bleibt dieses Recht bei uns Mitgliedern und Funktionären, erübrigen sich später wüste Verschwörungstheorien, sollte, was ich nicht hoffe, jemand "gestrichen" werden:
Die Unterstützer können es dann nicht gewesen sein.
Das Vorhaben der Vorwähler bleibt also aufrecht und wird nicht eingeschränkt:
Die Grünen brauchen Veränderung. Darum wählen wir* das Gemeinderatsteam für 2010.
* stinknormale Wiener Grünwähler/innen
Ich in sehr froh, dass der Antrag auf Aberkennung dieses Wahlrechts so deutlich abgelehnt wurde.
Und ich hoffe sehr, dass ein seit gestern personell teilweise veränderter Vorstand jetzt grosszügig Unterstützer/innen aufnehmen wird, bei denen, die unbekannt sind höflich nachfragt, und nur in sehr sehr begründeten Einzelfällen ablehnt.
Die Ablehnungen von Gerald Bäck und Max Kossatz und vieler anderer sind ein schwerer Fehler, ich habe das öffentlich auf der Landesversammlung kritisiert, es ist aber noch nicht aller Tage Abend.
Bezirksebene
Was wurde eigentlich aus dem Antrag den UnterstützerInnen das Mitwahlrecht auf Bezirksebene zu entziehen?
@max
Im Sinne der Subsidiarität entscheidet das jetzt jede Bezirksgruppe autonom selbst.
danke
Danke auch für deinen unermüdlichen Einsatz!